Explosionsgeschützte Anlagen

Die  ATEX Richtlinie kommt zum Tragen, wenn eine Kälteanlage, Klimaanlage, Absauganlage und Lüftungsanlage in einer explosionsfähigen Umgebung montiert wird. Dabei wird zwischen Kategorien ATEX Zone 21 (Staub) und die ATEX Zone 1 Gas unterschieden.

Explosionsgeschützte Kälteanlagen, Klimaanlagen, Tiefkühlanlagen, Lüftungsanlagen oder Absauganlagen Anlagen nach Richtlinie 94/9/FG ATEX, Einstufung ATEX II 2G (T1-T4) werden gemeinsam mit dem Kunden erstellt.

Anwendungen finden in der Praxis bei Lackierkabinen, Lagerräume für Batterien und Gefahrstoffräume statt.

  • T1= Temperaturklasse bis max. 450°C, z.B. Methan, Propan, Ammoniak und Essigsäure
  • T2= Temperaturklasse bis max. 300°C, z.B. n-Butan und Ethykalkohol
  • T3= Temperaturklasse bis max. 200°C, z.B. Heizöle und Benzine
  • T4 = Temperaturklasse bis max. 135°C, z.B. Ethylether